Fisch-Tageskarten, Fliegenfischer-Lizenzen und Fischerei-Gesetze in Südtirol
Während Einheimische in Südtirol eine Fischerlizenz und die Fischerprüfung benötigen, dürfen Gäste im Südtirol-Urlaub die benötigte Lizenz käuflich erwerben. Diese hat zehn Jahre Gültigkeit. Zusätzlich dazu benötigt jeder noch eine Fischwasser-Tageskarte. Die Ausrüstung wird vielerorts gestellt. Ein Kurs ist dennoch empfehlenswert, denn hat man einmal eine falsche Wurftechnik verinnerlicht, ist es schwierig, erfolgreich Fliegen zu fischen.
Was brauche ich, um in Südtirol zu fischen?
Folgende 3 Dokumente werden IMMER benötigt, sobald man sich mit einer Angelausrüstung am Wasser aufhält:
1. Die Fischereilizenz, welche das Landesamt für Jagd und Fischerei ausstellt.
2. Die Genehmigung (Fischtageskarte) für die Strecke oder Zone, in welcher man fischen will. Diese wird vom Fischereirechtsinhaber ausgestellt.
3. Ein gültiges Dokument (Pass, Führerschein oder Ausweis), welches mit der Fischereilizenz übereinstimmt.
Fischer mit Italienischer Staatsbürgerschaft und in Südtirol ansässig:
- ab dem 16. Lebensjahr benötigt man die staatliche Fischereilizenz der Kategorie B und den Fischerschein, welchen man nach bestandener Fischerprüfung bekommt.
- Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen in Begleitung eines Fischerscheinbesitzers sein.
- Menschen mit Behinderung müssen von einem Fischerscheinbesitzer begleitet werden.
- gegebenenfalls im Besitz einer Fischtageskarte sein (wird vom Fischereirechtsinhaber festgelegt).
- ein gültiges Dokument (Pass, Führerschein oder Ausweis) bei sich haben.
Fischer mit italienischer Staatsbürgerschaft und außerhalb Südtirol ansässig:
- in Besitz einer staatlichen Fischereilizenz der Kategorie B und eines Fischerscheins, die in einer Provinz oder Region Italiens erworben wurde und dort gültig ist.
- gegebenenfalls im Besitz einer Fischtageskarte sein (wird vom Fischereirechtsinhaber festgelegt).
- ein gültiges Dokument (Pass, Führerschein oder Ausweis) bei sich haben.
Fischer außerhalb Italiens ansässig (mit anderer Staatsbürgerschaft):
- Sie benötigen eine provisorische staatliche Fischereilizenz Typ D (=Ausländer-Gästelizenz).
- gegebenenfalls im Besitz einer Fischtageskarte sein (wird vom Fischereirechtsinhaber festgelegt).
- ein gültiges Dokument (Pass, Führerschein oder Ausweis) bei sich haben.
Alle aktuellen INFORMATIONEN bitte der offiziellen Webseite des Amt für Jagd und Fischerei entnehmen.